Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen. Die Annullation kann auch durch den Veranstalter Universal Flugreisen erfolgen. In einem solchen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–/EUR 100.– pro gebuchte Person erhoben, höchstens aber CHF 200.–/EUR 200.– pro Auftrag. Die Versicherungsprämie von CHF 65.–/EUR 65.– wird zusätzlich erhoben.
1.8.1 Bis 30 Tage vor Abreise
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen (Namen oder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.–/ EUR 60.– pro Person, max. CHF 120.–/EUR 120.– pro Auftrag. Eine abgeschlossene Versicherung kann nachträglich nicht annulliert werden. Bei Annullationen oder Teilannullationen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–/EUR 100.– pro Person (maximal CHF 200.–/EUR 200.– pro Auftrag). Die Versicherungsprämie von CHF 65.–/EUR 65.– wird in allen Fällen zusätzlich erhoben.
Für «UNIVERSAL FLEXI», andere Arrangements mit Linienflügen, Partner-Hotels, Fincas sowie für Sitzplatzreservationen gelten spezielle Annullationsbedingungen.
1.8.2 Ab 29 Tage vor Abreise
Für die generellen Änderungen (siehe oben), Annullationen oder Teilannullationen innerhalb der Annullierungsfristen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–/EUR 100.– pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200.–/EUR 200.– pro Auftrag. Die Versicherungsprämie von CHF 65.–/EUR 65.– wird in allen Fällen zusätzlich erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt im Falle von 100 % Annullationskosten. Für Änderungen des Reisedatums gelten zusätzlich zu den Gebühren die Annullationskosten gemäss nachfolgender Tabelle. Bei Flugumbuchungen an der Feriendestination behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
Annullationskosten
Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reisedatum weniger als 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die folgenden Kosten in Prozent des gesamten Arrangementpreises (inkl. Flughafentaxen, Mahlzeitenzuschläge usw.):
- 29 bis 15 Tage vor Abreise 30 %
- 14 bis 8 Tage vor Abreise 50%
- 7 Tage bis 3 Tage vor Abreise 80%
- 2 Tage bis 0 Tage vor Abreise 100%
Annullationen bei Minimumarrangement (NUR-Flug und NUR-Hotel) und Sonderaktionen 29 bis 0 Tage vor Abflug 100%
Linienflüge «NUR-Flug», Pauschalarrangement mit Linienflügen, Partner-Hotels und Fincas.
Wir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/ Änderungsbedingungen aufmerksam, die je nach Fluggesellschaft/Tarifklasse und Partner-Hotel unmittelbar nach der Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von der Fluggesellschaft resp. Partner-Hotel erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Bei nicht Antreten der Reise (No-Show), wird grundsätzlich nichts zurückerstattet.
1.8.3 Versicherung
Die Kombi-Reiseversicherung (Annullation, Reisezwischenfälle, Gepäck) der Europäischen Reiseversicherung in Basel kostet CHF 65.–/ EUR 65.– (Einzelperson) und ist obligatorisch. Diese Versicherung erstattet bei versicherten Fällen auch die Bearbeitungsgebühren. Wer einen anderen Versicherungsschutz hat, muss bei der Buchungsstelle eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Zur Rückerstattung müssen die Annullationsrechnung von Universal und das Arztzeugnis direkt an die Europäische Reiseversicherung in Basel gesandt werden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Selbstbehalt etc.
1.8.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen (Namensänderung). Wir berechnen für diese Änderung lediglich die Bearbeitungsgebühr gemäss diesen Bedingungen. In diesem Fall müssen Sie allerdings Folgendes beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben, exklusive Kombi-Reiseversicherung und Frühbucherrabatt.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass-, Visa-Vorschriften). Die an der Reise beteiligten Unternehmen wie z.B. Hotel und Fluggesellschaft akzeptieren diese Änderung.
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung der Preises sowie für die anfallenden Bearbeitungsgebühren.